Wurden die Nebenkostenvorauszahlungen der Nutzer zwischen altem und neuem Eigentümer bereits verrechnet?
Standardmäßig übernimmt der neue Verwalter die Abrechnung. Eine Erstellung durch den bisherigen Verwalter weicht von der gesetzlichen Vorgabe ab.
Bitte laden Sie einen Verwalternachweis zur Legitimation und ggf. weitere Dokumente hoch.
Ist der neue Eigentümer bereits bekannt, teilen Sie uns bitte dessen Kontaktdaten mit.
Solange der Zeitpunkt des Eigentümerwechsels nicht feststeht, teilen Sie uns bitte mit, wie mit den bestehenden Verträgen verfahren werden soll.
Bitte wählen Sie die von der Umfirmierung betroffene Liegenschaft aus.
Bitte teilen Sie uns die vollständige neue Firmierung und die zugehörigen Kontaktdaten mit.
Bitte laden Sie – soweit vorhanden – einen Auszug aus dem Handels- bzw. Unternehmensregister und ggf. weitere Nachweise hoch.
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